Dieses Verfahren legt die Mindestanforderungen für die Freischaltung von Energietrenneinrichtungen bei Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Maschinen oder Anlagen fest. Damit soll sichergestellt werden, dass die Maschine oder Anlage angehalten, von allen potenziell gefährlichen Energiequellen getrennt und verriegelt ist, bevor Mitarbeiter Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen, bei denen die unerwartete Einschaltung oder Inbetriebnahme der Maschine oder Anlage oder die Freisetzung gespeicherter Energie zu Verletzungen führen könnte.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die ihnen auferlegten Beschränkungen und Einschränkungen bei der Verwendung der Verriegelung einzuhalten. Die autorisierten Mitarbeiter sind verpflichtet, die Verriegelung in Übereinstimmung mit diesem Verfahren durchzuführen. Alle Mitarbeiter, die eine Maschine oder ein Gerät sehen, die/das zur Durchführung von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten gesperrt ist, dürfen nicht versuchen, diese Maschine oder dieses Gerät in Betrieb zu nehmen, unter Spannung zu setzen oder zu benutzen.