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Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

So meistern Sie den Übergang von der Richtlinie 2006/42/EG zur neuen Verordnung bis Januar 2027.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1230 tritt eine grundlegende Neuregelung für Hersteller, Integratoren und Inverkehrbringer von Maschinen in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) und schafft einen unmittelbar geltenden Rechtsrahmen in der gesamten Europäischen Union.
Für Sie als Unternehmen bedeutet das: neue Anforderungen, angepasste Prozesse und strategischer Handlungsbedarf.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Änderungen besonders relevant sind, welche Pflichten auf Hersteller zukommen und welche Übergangsfristen Sie beachten sollten.

1. Von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung – die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die bisherige Maschinenrichtlinie musste von den EU-Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der EU-Maschinenverordnung entfällt dieser Schritt. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzungsgesetze.

Für Sie bedeutet das:

- Einheitlichere Rechtsanwendung innerhalb der EU
- Weniger Interpretationsspielräume auf nationaler Ebene
- Höhere Anforderungen an die direkte Rechtskonformität

Digitalisierung und Cybersecurity im Fokus

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die zunehmende Digitalisierung von Maschinen. Software, KI-Systeme und vernetzte Steuerungen werden ausdrücklich berücksichtigt. Sicherheitsrelevante Software wird nun klar als sicherheitsrelevanter Bestandteil einer Maschine eingestuft.

Damit rückt auch die IT-Sicherheit stärker in den Fokus der Produktsicherheit in der EU. Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte auch gegen Manipulationen oder sicherheitsrelevante Cyberbedrohungen angemessen geschützt sind.

➡️OT-Sicherheit und Cybersecurity für industrielle Automatisierung

Erweiterte Definitionen

Die Verordnung präzisiert zudem Begriffe wie:

- wesentliche Veränderung
- unvollständige Maschine
- Sicherheitsbauteil
- Hersteller und Wirtschaftsakteure

Dadurch wird die Abgrenzung zwischen Hersteller-, Betreiber- und Integratorenverantwortung klarer geregelt.

2. EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Handlungspflichten für Hersteller

Die grundlegenden CE-Pflichten für Hersteller bleiben bestehen – werden jedoch in Teilen konkretisiert und erweitert.

Risikobeurteilung und Konstruktion

Wie bisher müssen Sie bereits vor Beginn der Konstruktion eine systematische Risikobeurteilung durchführen. Neu ist jedoch die stärkere Berücksichtigung:

- digitaler Gefährdungen
- Manipulationsrisiken
- sicherheitsrelevanter Software-Updates

Die Risikobeurteilung wird damit noch stärker zum zentralen Instrument der Konformitätsbewertung.

➡️Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie

Konformitätsbewertung

Das Verfahren der Konformitätsbewertung bleibt grundsätzlich erhalten. Allerdings gibt es Änderungen bei bestimmten Hochrisiko-Maschinen. Für ausgewählte Maschinenkategorien kann künftig verpflichtend eine notifizierte Stelle eingebunden werden, sofern keine harmonisierten Normen vollständig angewendet werden.

Für Sie bedeutet das:
Eine sorgfältige Normenrecherche und Dokumentation wird noch wichtiger.

Technische Dokumentation

Die Anforderungen an die technische Dokumentation werden durch die Verordnung (EU) 2023/1230 präzisiert. Digitale Dokumentationen sind ausdrücklich zulässig, wenn sie dauerhaft verfügbar, nachvollziehbar und für Behörden zugänglich sind. Alle relevanten Unterlagen, wie Konstruktionsunterlagen, Risikobeurteilungen und Prüfberichte, müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sein. Lückenhafte Dokumentation kann weiterhin zu Verkaufsverboten oder Marktmaßnahmen führen.

➡️Technische Dokumentation

3. Übergangsfristen und Praxisfolgen der neuen Maschinenverordnung

Die Verordnung ist in Kraft, wird aber erst nach Ablauf der Übergangsfrist verbindlich. Bis dahin gilt die Maschinenrichtlinie. Unternehmen sollten jetzt ihre CE-Prozesse prüfen, Risikobeurteilungen anpassen, interne Abläufe optimieren und Mitarbeiter schulen. Wer frühzeitig reagiert, vermeidet Nachbesserungen und Projektverzögerungen.

Strategische Bedeutung für Ihr Unternehmen

Die neue Verordnung reflektiert technologische Entwicklungen wie Automatisierung, Vernetzung und Softwareintegration. Sie bietet Chancen, interne CE-Strukturen zu professionalisieren, Produktsicherheit zu stärken und Haftungsrisiken zu reduzieren. Gleichzeitig sichern Unternehmen so langfristig ihren Marktzugang innerhalb der EU.

Fazit

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 bringt für Unternehmen neue Anforderungen, insbesondere bei Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und digitalen Sicherheitsaspekten. Eine frühzeitige Vorbereitung ermöglicht nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern stärkt auch Ihre internen Prozesse, Produktsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Maschinen und Prozesse den neuen Vorgaben entsprechen und Ihre CE-Dokumentation lückenlos ist, kontaktieren Sie unser Expertenteam bei Neopex. Wir begleiten Sie professionell bei der Umsetzung der Verordnung und unterstützen Sie von der Risikobeurteilung bis zur fertigen technischen Dokumentation.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dies sorgt für eine einheitlichere Rechtsanwendung und weniger Interpretationsspielraum bei der CE-Kennzeichnung.
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten, wird aber nach einer Übergangsphase ab dem 20. Januar 2027 verbindlich wirksam. Bis zu diesem Stichtag dürfen Maschinen noch nach der alten Richtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden.
Digitalisierung und IT-Sicherheit rücken massiv in den Fokus. Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Maschinen gegen Manipulationen und Cyberbedrohungen geschützt sind. Sicherheitsrelevante Software wird nun explizit als Sicherheitsbauteil eingestuft.
Die Anforderungen steigen: Künftig müssen digitale Gefährdungen und Software-Updates zwingend berücksichtigt werden. Eine normkonforme Risikobeurteilung bleibt das zentrale Dokument, um die Sicherheit Ihrer Maschine nachzuweisen und Haftungsrisiken unter dem neuen Rechtsrahmen zu minimieren.
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