Gemäß den Richtlinien ist bei der Konstruktion von Sicherheitsfunktionen hingegen von Bedeutung, dass der Stand der Technik zu diesem spezifischen Zeitpunkt eingehalten wird, der in den harmonisierten Normen wiedergegeben ist.
Das bedeutet, dass von der Einhaltung des Stands der Technik ausgegangen werden kann, wenn die vom Amtsblatt der Richtlinie veröffentlichten Produktnormen eingehalten werden, wobei der Technologiewandel bzw. die wissenschaftlichen Fortschritte für einen stetigen Wandel sorgen, sodass neue elektromechanische Komponenten oder Lösungsansätze auf den Markt kommen.
Daher kommt im Zusammenhang mit Produkthaftungsfragen auch der Begriff
Stand der Technik und Wissenschaft zum Tragen. Der wissenschaftliche Fortschritt muss also auch immer miteinbezogen werden.