Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie

Mit dem technologischen Fortschritt und den streng definierten Sicherheitsvorschriften werden die Anforderungen an die Industrie immer höher. Hierbei spielt die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie den Ablauf der Risikobeurteilung in 4 Schritten. Zudem beschreiben wir die 3-Stufen-Methode der Risikominderung.
Risikobeurteilung

Fachmännische Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie gemäß DIN EN ISO 12100

Die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie gemäß DIN EN ISO 12100 ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Unter anderem sind Hersteller von Maschinen gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungen bereits mit Beginn der Konstruktion zu ermitteln, einzuschätzen und zu bewerten. Die Gestaltungsleitsätze für die Erstellung von Maschinen und deren Risikobeurteilung werden dabei durch die Norm DIN EN ISO 12100 festgelegt.

Unser Team von der Neopex GmbH übernimmt für Sie gerne die fachmännische Erstellung von Risikobeurteilungen nach der Maschinenrichtlinie.

Wir sind Ihr Experte für die Maschinenrichtlinie und weitere Richtlinien. Dabei begleiten wir Sie kompetent durch die Risikobeurteilung – flexibel in einzelnen Teilschritten oder als verantwortlicher Partner für das gesamte Projekt.
Schritte

Die Erstellung der Risikobeurteilung in 4 Schritten

Durch die Norm DIN EN ISO 12100 werden dem Konstrukteur einer Maschine folgende vier Schritte zur systematischen Identifikation von Gefahrenstellen im Rahmen der Risikobeurteilung vorgegeben:

Festlegung der Grenzen der Maschine

Zuerst werden alle Grenzen der Maschine festgelegt – z. B. Verwendungs-, Raum-, Zeit- und Stoffgrenzen. Ziel ist es, die Maschine so zu planen, dass sie sicher funktioniert und in keiner Lebensphase Gefährdungen für Personen entstehen.

Systematische Identifizierung der Gefährdungen

Im nächsten Schritt werden alle vorhersehbaren Gefahren und Situationen erfasst. Dabei werden Funktionen, Komponenten und Arbeitsgänge der Maschine sowie alle Aufgaben des Personals berücksichtigt.

Risikoeinschätzung

Jetzt wird das Risiko jeder Gefahr nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Dabei zählen Faktoren wie die Zahl der gefährdeten Personen, deren Verhalten und vorhandene Schutzmaßnahmen.

Risikominderung

Im letzten Schritt werden geeignete Maßnahmen zur Risikominderung definiert. Alle Gefährdungen müssen soweit reduziert werden, dass ein akzeptables Restrisiko erreicht ist. Erst wenn keine neuen Gefahren durch Schutzmaßnahmen entstehen, gilt die Risikobeurteilung als abgeschlossen.
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3-Stufen-Methode

Risikominderung: Die 3-Stufen-Methode nach DIN EN ISO 12100

Inhärent sichere Konstruktion

Im ersten Schritt wird ein sicheres Design der Maschine angestrebt – z. B. durch Anpassung von Formen, Materialien oder Bewegungsabläufen, um Gefahren direkt an der Quelle zu beseitigen. Sind alle Risiken so ausreichend minimiert, entfallen die nächsten beiden Stufen.

Technische Schutzmaßnahmen und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Falls Gefahren bestehen bleiben, werden im zweiten Schritt technische Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählen Schutzgitter, Verriegelungen, Filtersysteme oder rutschhemmende Beschichtungen. Ziel ist es, die Risikominderung zu erhöhen.

Risikominimierung durch Benutzerinformation

Im letzten Schritt wird das Personal durch Hinweise, Anleitungen oder Schulungen informiert, um auf verbleibende Restrisiken aufmerksam zu machen. So wird sichergestellt, dass potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und korrekt gehandhabt werden.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie.
Die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie ist ein verpflichtender Prozess für Maschinenhersteller. Ziel ist es, alle Gefährdungen über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen. Die Vorgehensweise ist in der DIN EN ISO 12100 bzw. ISO 12100 definiert.
Die DIN EN ISO 12100 ist die zentrale Norm für die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie. Sie beschreibt systematisch die vier Schritte der Risikobeurteilung sowie die 3-Stufen-Methode der Risikominderung. Als harmonisierte Norm unterstützt sie Hersteller dabei, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen.

Die Risikominderung nach ISO 12100 erfolgt in drei Stufen:

1. inhärent sichere Konstruktion
2. technische und ergänzende Schutzmaßnahmen
3. Benutzerinformation.

Diese Methode stellt sicher, dass Risiken möglichst frühzeitig konstruktiv beseitigt und verbleibende Gefährdungen transparent kommuniziert werden.
Harmonisierte Normen sind alle Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Diese Normen beziehen sich auf die Mindestanforderungen und konkretisieren diese, sodass genaue Anweisungen vorzufinden sind.

Es steht außer Frage, dass die für das Produkt veröffentlichte harmonisierte Norm auch komplett eingehalten werden muss. Erst dann kann bei einem behördlichen Vollzug auch davon ausgegangen werden, dass die Maschine die grundlegenden Anforderungen erfüllt. In Konfliktfällen steht dann erst einmal die Behörde in der Beweislast.
Die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion und den Bau von Produkten werden in den Richtlinien genau beschrieben. Die Beurteilung und Bescheinigung nach diesen Vorgaben allein reichen aus, um die Mindestanforderungen an die Sicherheit eines Produktes nachzuweisen.

Allerdings sind die Formulierungen äußerst umfassend, sodass keine konkreten Anweisungen vorhanden sind. Dafür werden dann die Normen herangezogen. Unter Normen verstehen sich technische Regelwerke, die konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen vorgeben.
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