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Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie

Mit dem technologischen Fortschritt und den streng definierten Sicherheitsvorschriften werden die Anforderungen an die Industrie immer höher. Hierbei spielt die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie den Ablauf der Risikobeurteilung in 4 Schritten. Zudem beschreiben wir die 3-Stufen-Methode der Risikominderung.
Risikobeurteilung

Fachmännische Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie

Unter anderem sind Hersteller von Maschinen gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungen bereits mit Beginn der Konstruktion zu ermitteln, einzuschätzen und zu bewerten. Die Gestaltungsleitsätze für die Erstellung von Maschinen und deren Risikobeurteilung werden dabei durch die Norm EN ISO 12100 festgelegt.

Unser Team von der Neopex GmbH übernimmt für Sie gerne die fachmännische Erstellung von Risikobeurteilungen nach der Maschinenrichtlinie.

Ob als Unterstützung in Teilschritten oder als Dienstleister für die gesamte Risikobeurteilung – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Maschinenrichtlinie und weiterer Richtlinien geht.
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Schritte

Die Durchführung der Risikobeurteilung in 4 Schritten

Durch die Norm EN ISO 12100 werden dem Konstrukteur einer Maschine folgende vier Schritte zur systematischen Identifikation von Gefahrenstellen im Rahmen der Risikobeurteilung vorgegeben:

Festlegung der Grenzen der Maschine

Im ersten Schritt der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 müssen die Grenzen der zu konstruierenden Maschine definiert werden.

Hierbei müssen sowohl die Verwendungsgrenzen (z. B. bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen), räumlichen Grenzen (z. B. Sicherheitsabstände und Bewegungsraum) und zeitlichen Grenzen (z. B. Lebensdauer der Maschine und empfohlene Wartungsintervalle), als auch weitere Grenzen (z. B. Energiearten oder Eigenschaften der in der Maschine verarbeitenden Materialien) betrachtet werden.

Ziel der Festlegung dieser Grenzen ist dabei, dass die Planung und Konstruktion der Maschine so erfolgt, dass diese sowohl einwandfrei funktioniert, als auch, dass bei deren Verwendung keine Gefährdungen für Personen in allen Lebensphasen der Maschine auftreten.

Systematische Identifizierung der Gefährdungen

Nachdem die Grenzen der Maschine festgelegt sind, müssen im zweiten Schritt der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie alle bekannten und vernünftigerweise vorhersehbaren Gefahren und Gefährdungssituationen unter Betrachtung aller Komponenten und Funktionen der Maschine identifiziert werden. Denn nur dann können sinnvolle Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet werden.

Wichtig dabei ist es, alle ausgeführten Arbeitsgänge durch die Maschine und die zu erfüllenden Aufgaben des Personals in sämtlichen Lebensphasen der Maschine zu berücksichtigen.

Risikoeinschätzung

Im dritten Schritt der Risikobeurteilung folgt nun die Einschätzung der einzelnen Gefährdungen unter den Gesichtspunkten des Schadensausmaßes, also der Schwere der Verletzungen und gesundheitlichen Folgen betroffener Personen, die aus der betrachteten Gefährdung resultieren kann, und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Schadens.

Für eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit müssen dabei unter anderem die Anzahl der Personen im Gefährdungsbereich, die Häufigkeit dessen Betretens, die vorhandenen Schutzeinrichtungen und das Risikobewusstsein der die Maschine bedienenden Personen berücksichtigt werden.

Risikominderung

Im vierten und letzten Schritt ist jedes identifizierte Risiko einzeln zu betrachten und auf eine notwendige Minderung hin zu prüfen. Wurden alle Gefährdungen weitestgehend minimiert und sind keine neuen Risiken durch die Einführung von Schutzmaßnahmen entstanden, kann die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie abgeschlossen werden.

Ist an einzelnen Stellen eine weitere Minderung des Risikos nötig, wird die Risikobewertung nach dem Ergreifen weiterer Schutzmaßnahmen solange fortgesetzt, bis das Risiko hinreichend minimiert wurde.
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Wir sind Experten

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf: Wir unterstützen Sie bei der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie.

Wenn Sie Unterstützung bei der Risikobeurteilung gemäß der Maschinenrichtlinie benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Die Neopex GmbH bietet Ihnen die Unterstützung und das Fachwissen, das Sie benötigen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen alle Anforderungen erfüllen und sicher zu bedienen sind.
3-Stufen-Methode

Risikominderung: Die 3-Stufen-Methode nach DIN EN ISO 12100

Die Risikominimierung ist ein entscheidender Bestandteil der Sicherheit in jedem Industrieunternehmen und ist ein vielschichtiger und komplexer Prozess. Das Ziel der Risikominimierung ist es, das Ausmaß der Gefahren und die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens zu verringern. Dieser Prozess umfasst die Identifizierung und Bewertung von Gefahren, die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens und die Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der Gefahr.

Im Rahmen der Risikominimierung wird die Priorisierung gemäß der Drei-Schritte-Methode angewendet.

Inhärent sichere Konstruktion

Der erste Schritt besteht darin, ein inhärent sicheres Design zu implementieren, indem Maßnahmen an der Maschine selbst ergriffen werden, wie z. B. geometrische und physikalische Faktoren, um potenzielle Gefahren zu reduzieren oder zu beseitigen. Wenn alle Gefahren ausreichend minimiert sind, sind die Stufen zwei und drei nicht mehr anwendbar.

Technische Schutzmaßnahmen und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Der zweite Schritt besteht darin, technische und/oder zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko potenzieller Gefahren weiter zu minimieren. Technische Maßnahmen können die Installation von Schutzgittern, Schutztüren mit Verriegelungen, Filtersystemen und Anti-Rutsch-Beschichtungen sein.

Risikominimierung durch Benutzerinformation

Der letzte Schritt ist die Bereitstellung von Benutzerinformationen für das Betriebspersonal und andere beteiligte Personen, um auf bestehende Restrisiken hinzuweisen. Dies kann mündliche oder schriftliche Anweisungen, wie Warnhinweise oder Sicherheitsprotokolle, umfassen.

Das gesamte Personal sollte angemessen geschult und über diese Maßnahmen informiert werden, um sicherzustellen, dass es alle potenziellen Gefahren richtig erkennen und darauf reagieren kann.
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Risikobeurteilung FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Risikobeurteilung, sowie unsere Antworten.
Die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion und den Bau von Produkten werden in den Richtlinien genau beschrieben. Die Beurteilung und Bescheinigung nach diesen Vorgaben allein reichen aus, um die Mindestanforderungen an die Sicherheit eines Produktes nachzuweisen.

Allerdings sind die Formulierungen äußerst umfassend, sodass keine konkreten Anweisungen vorhanden sind. Dafür werden dann die Normen herangezogen. Unter Normen verstehen sich technische Regelwerke, die konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen vorgeben.
Harmonisierte Normen sind alle Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Diese Normen beziehen sich auf die Mindestanforderungen und konkretisieren diese, sodass genaue Anweisungen vorzufinden sind.

Es steht außer Frage, dass die für das Produkt veröffentlichte harmonisierte Norm auch komplett eingehalten werden muss. Erst dann kann bei einem behördlichen Vollzug auch davon ausgegangen werden, dass die Maschine die grundlegenden Anforderungen erfüllt. In Konfliktfällen steht dann erst einmal die Behörde in der Beweislast.
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