Hierbei werden alle möglichen Gefährdungen beurteilt, die auftreten können. Der Hersteller eines Produktes oder sein Bevollmächtigter ist aufgrund bestimmter Richtlinien gesetzlich dazu verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für das Produkt geltenden Anforderungen zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen gerecht zu werden.
Das Produkt ist dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung zu konstruieren und zu bauen, damit alle möglichen Risiken hinreichend minimiert sind. Gemäß einigen Richtlinien muss also ein Produkt, das in Verkehr gebracht wird, eine Risikobeurteilung für den Nachweis ihrer Sicherheit aufweisen.