CE-Kennzeichnung

Effizient. Praxisnah. Individuell.

Ihr Weg zur Rechtskonformität

Als Hersteller oder Betreiber wissen Sie, wie wichtig es ist, Ihre Maschinen, Anlagen oder Produkte schnell und gesetzeskonform auf den Markt zu bringen. Doch die komplexen Anforderungen der CE-Kennzeichnung und die Vielzahl europäischer Richtlinien stellen oft erhebliche Herausforderungen dar.

Wir machen den Weg zur CE-Konformität einfach und erfolgreich.

Ob Maschinen, Anlagen oder Produkte – wir begleiten Sie durch das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren: Schritt für Schritt, rechtssicher und praxisnah. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Produkte gemäß den aktuellen EU-Vorgaben in Verkehr zu bringen – ohne langwierige CE-Prozesse und ohne unnötige Hürden.

Mit unserem praxisorientierten Ansatz und individueller Beratung sparen Sie Zeit und Ressourcen – und stellen zugleich sicher, dass alle relevanten Sicherheits- und Rechtsanforderungen erfüllt sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Produkte reibungslos und erfolgreich auf den Markt zu bringen.

Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zur CE-Kennzeichnung – für schnellen Marktzugang und rechtliche Sicherheit.

CE-Kennzeichnung

Unsere Experten | Ihr Mehrwert

Profitieren Sie von unseren individuellen Lösungen, die echten Mehrwert bieten. Unsere Sachverständigen mit fachlicher Expertise und jahrelanger Erfahrung führen Sie professionell, effizient und zuverlässig zum Erfolg.
Konkrete Maßnahmen & Lösungsvorschläge
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
Automatisierung der CE-Prozesse
Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen
Industriebedarf

Ihr Bedarf | Unsere Möglichkeiten

Wir verbinden Märkte, Menschen und Möglichkeiten. In unserem Geschäftsbereich Industriebedarf agieren wir als erfahrene Industrievertretung türkischer Produktionsunternehmen und setzen branchenspezifische Anforderungen in nachhaltige und wettbewerbsfähige Lösungen um. Mit technischem Know-how, interkultureller Kompetenz und klarer Kommunikation sorgen wir dafür, dass internationale Zusammenarbeit reibungslos gelingt.

Ihr Wettbewerbsvorteil beginnt hier.

Wir beseitigen prozessuale Barrieren und schaffen die Grundlage für eine transparente, effiziente und erfolgreiche Projektabwicklung – von der Idee bis zur finalen Auslieferung. Unsere Produkte stehen für Robustheit, Langlebigkeit und Flexibilität – ideal für anspruchsvolle Produktionsumgebungen und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Herausforderungen in zukunftsfähige Lösungen verwandeln.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Für das Inverkehrbringen und ggf. die Inbetriebnahme von Produkten innerhalb der europäischen Grenzen müssen zunächst die europäischen Richtlinien betrachtet werden. Richtlinien werden von der EU-Kommission vorgeschlagen und anschließend vom EU-Parlament und dem Rat der EU beschlossen.

Die Arbeitsweisen der EU werden im sogenannten AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) geregelt. Dort heißt es in Artikel 288 (3): „Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.“ Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft muss sich also jeder daran halten, jedoch ist die Umsetzung jedem Land selbst überlassen.

Die Richtlinien wurden in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in den Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) verankert. Einige Richtlinien fordern nach Erfüllung der Anforderungen aus der Richtlinie die CE- Kennzeichnung, die gemeinsam mit einer Konformitätserklärung den Mitgliedstaaten und damit deren Behörde die Konformitätsvermutung nachweist.
Hierbei werden alle möglichen Gefährdungen beurteilt, die auftreten können. Der Hersteller eines Produktes oder sein Bevollmächtigter ist aufgrund bestimmter Richtlinien gesetzlich dazu verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für das Produkt geltenden Anforderungen zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen gerecht zu werden.

Das Produkt ist dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung zu konstruieren und zu bauen, damit alle möglichen Risiken hinreichend minimiert sind. Gemäß einigen Richtlinien muss also ein Produkt, das in Verkehr gebracht wird, eine Risikobeurteilung für den Nachweis ihrer Sicherheit aufweisen.
Diejenigen Teile einer Maschinensteuerung, die Sicherheitsfunktionen bereitstellen müssen, dürfen nicht einfach verändert werden bzw. müssen ein bestimmtes Sicherheitsniveau aufweisen. Diese Teile werden auch kurz SRP/CS (Engl.: safety-related parts of control systems) genannt.

Die Projektanten müssen bei der Gestaltung der sicherheitsbezogenen Teile einer Steuerung immer die Ergebnisse der Risikobeurteilung und die risikomindernden Maßnahmen miteinander kombinieren. Diese ausgeführten SRP/CS eines Systems müssen im Fehlerfall die möglichen Risiken begrenzen sowie Fehlzustände erkennen und vermeiden. Die zuverlässige Erbringung dieser Funktion wird funktionale Sicherheit genannt.
In der technischen Dokumentation befinden sich alle technischen Unterlagen, wie z. B. Dokumentationen der Risikobeurteilung, Bedienungsanleitungen und Wartungsanleitungen zu einem Produkt. Das vollständige Vorliegen inklusive Konformitätserklärung ist dabei die Grundvoraussetzung, damit ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf.
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